Bürgerentlastungsgesetz
Mehr finanzieller Spielraum vom Staat
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz schafft die Regierung ab 2010 für die Bürger neuen finanziellen Spielraum. Damit verfügen Sie jetzt über zusätzliche Möglichkeiten, zum Beispiel Ihre private Vorsorge auszubauen.
Geschenke vom Staat?
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Höhe des Sonderausgabenabzugs für die Beiträge zu einer Kranken- und Pflegeversicherung als mit dem Grundgesetz unvereinbar beurteilt. Die geforderten Neuregelungen werden ab 2010 mit dem Bürgerentlastungsgesetz umgesetzt. Im Fokus des neuen Gesetzes steht die bessere Absetzbarkeit von Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Unter dem Strich dürfte im kommenden Jahr bei jedem Steuerzahler mehr übrig bleiben als 2009, denn geringere Abzüge bedeuten ein höheres Netto-Einkommen.
Ein Geschenk für Ihre Zukunft
Die Entlastungen seitens des Gesetzgebers lassen Ihnen jetzt monatlich mehr finanziellen Spielraum. Diesen können Sie ganz gezielt für Ihre persönliche Altersvorsorge nutzen. Denn so erreichen Sie mit wenig Aufwand viel: Eine abgesicherte Zukunft. Dabei lohnt sich langfristige Altersvorsorge auch schon mit kleineren monatlichen Beiträgen – wie unsere Beispielrechnungen anhand einer Investition in die Skandia Fondsrente zeigen. Nutzen Sie diese Chance!

Unterstützung durch unabhängige Beratung
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten für eine verstärkte private Vorsorge. So haben Sie langfristig für Ihre Zukunft am meisten davon. Ihr unabhängiger Berater kann Sie dabei unterstützen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.
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* Quelle: Berechnung der monatlichen Steuerersparnis aus dem Bürgerentlastungsgesetz: Krankenversicherungs-Ersparnis Drehscheibe des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung GmbH
**Anlage der ausgewiesenen monatlichen Steuerersparnis in einer Skandia Fondsrente nach Tarif SFR08-Z, Mann, Alter 30 Jahre, Rentenbeginnalter 67 Jahre, bei Tod in Aufschubzeit Auszahlung des Vertragskapitals, bei Tod nach Rentenbeginn keine Leistung, Versicherungsbeginn 01.01.2010. Den Beispielrechnungen liegen hypothetisch angenommene jährliche Wertsteigerungen in Höhe von 6 % des Vertragskapitals zu Grunde, die jedoch nicht als Garantie zu verstehen sind, sondern ausschließlich Beispielzwecken dienen. Die tatsächliche Entwicklung der Wertsteigerung, der Höhe der am Laufzeitende vorhandenen Vertragskapitals sowie der anfänglichen Rentenleistung kann höher oder geringer ausfallen als angegeben. Die Rentenberechnung im Beispiel erfolgt nach der Rentenformel-S. Hierbei wird ein vergangenheitsbezogenes Zinsszenario berücksichtigt. Dieses Zinsszenario basiert auf dem 20-jährigen Durchschnitt des Zinsniveaus festverzinslicher Bundesanleihen zum Stichtag 30.09.2009.


