Frühzeitiges Kündigen zahlt sich nicht aus
Sie wünschen Informationen zur Kündigung Ihres Vertrages? Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Kündigung Ihr ursprünglich geplantes Vorsorgeziel nicht mehr erreichen. Auch Ihr Versicherungsschutz bzw. die damit verbundene Absicherung von Hinterbliebenen ist bei einer Kündigung nicht mehr gegeben. Oft müssen auch finanzielle Nachteile in Kauf genommen werden. Dies gilt insbesondere innerhalb der ersten Versicherungsjahre. Wir empfehlen Ihnen, Ihre langfristigen Vorsorgepläne nicht kurzfristig in Frage zu stellen.
Weitere Folgen einer Kündigung
- Steuerliche Vorteile können wegfallen oder staatliche Förderungsmittel (z. B. bei der Riester-Rente) zurückgefordert werden.
- Bei neu abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen besteht seit 2005 zudem nicht mehr die Möglichkeit, sich das Kapital nach einer gewissen Laufzeit steuerfrei auszahlen zu lassen. Durch die Kündigung eines bis einschließlich 2004 abgeschlossenen steuerbegünstigten Vertrages würde Ihnen auch dieser Vorteil entgehen.
Vor dubiosen Angeboten Ihren Vertrag zu verkaufen, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Warnhinweis zum Aufkauf von Lebensversicherungen
Alternativen zu einer Kündigung
Es gibt andere Möglichkeiten, die für Sie wesentlich vorteilhafter sein können. Sie sind interessiert? Sprechen Sie uns dazu an. Gerne zeigen wir Ihnen andere Alternativen auf.
Fordern Sie Ihren persönlichen Rückruf an!
Was ist zu beachten, wenn für Sie keine Alternative zur Kündigung in Frage kommt?
Eine Kündigung kann nur schriftlich zum Schluss der Versicherungsperiode erfolgen. Also zum Monats-, Quartals- bzw. Jahresende – je nach vereinbarter Zahlungsweise. Dafür genügt ein vom Versicherungsnehmer unterzeichnetes, formloses Schreiben. Bitte achten Sie dabei auch auf etwaige Dritte, deren Einwilligung bei einer Kündigung notwendig ist (z. B. nach einer Abtretung).



