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Neue Informationspflicht für Versicherungsvermittler: Das müssen Sie wissen
Die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes macht es nötig: Versicherungsvermittler sind jetzt verpflichtet, ihre Kunden auch über die Anrufkosten aus dem Mobilfunknetz zu informieren. Wir sagen Ihnen, wie Sie dieser Pflicht am einfachsten nachkommen können.
Bisher waren Versicherungsvermittler dazu verpflichtet, im Rahmen der Erstinformation dem Kunden die Telefonnummer des Versicherungsvermittlerregisters (VVR) mitzuteilen. Dies wurde zum 1. März 2010 um eine neue Pflicht erweitert: Neben den Kosten für Anrufe aus dem Festnetz müssen jetzt auch die Kosten für Anrufe aus dem Mobilfunknetz angegeben werden.
Hintergrund für die Erweiterung ist die Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes in § 66a TKG. Dabei genügt die Angabe des Mobilfunkhöchstpreises. Dieser darf grundsätzlich höchstens 0,42 Euro pro Minute oder 0,60 Euro pro Anruf betragen. Versicherungsvermittlern empfehlen wir – analog der Empfehlung des GDV in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur – folgende Erstinformation gegenüber Kunden zu verwenden:
Beispiel-Information
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-500 585-0 (0,14 Euro/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,42 Euro/Min aus Mobilfunknetzen) www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org



