| Versorgungsebene |
1. Schicht (Basisversorgung) |
| Tarifbeschreibung |
Aufgeschobene fondsgebundene Rentenversicherung mit laufender Beitragszahlung |
| Leistung im Erlebensfall |
- Lebenslange, monatliche Leibrente auf das Leben des Steuerpflichtigen (frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres)
- Rentenzahlung nach Rentenformel-S mit drei optionalen Aufteilungsverhältnissen (Anleihen / Garantiefonds); optional ist die konventionelle Rente bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn anwählbar
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| Leistung im Todesfall |
Vor Rentenbeginn:
Verrentung des vorhandenen Vertragskapitals an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Versorgungsberechtigte (sog. enge Hinterbliebene) sind Ehegatten sowie kindergeldberechtigte Kinder, solange diese die Voraussetzungen des § 32 EStG erfüllen, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Standardmäßig zahlen wir das Vertragskapital in Form einer lebenslangen Witwen/Witwerrente- und einer befristeten Waisenrente aus. Ihr Kunde kann aber auch bestimmen, dass nur eine Witwen/Witwenrente oder nur eine Waisenrente gezahlt werden soll.
Nach Rentenbeginn:
- Restkapitalverrentung (Verstirbt die Versicherte Person während sie bereits Rentenzahlungen bezieht, wird das verbliebene Kapital an den hinterbliebenen Ehepartner als lebenslange Witwen- bzw. Witwerrente ausgezahlt)
- Lebenslange Hinterbliebenenrente aus den noch ausstehenden Rentenzahlungen einer "Rentengarantiezeit" (5-20 Jahre, max. bis Alter 85) möglich; Vereinbarung/Änderung bis 3 Jahre vor Rentenbeginn möglich
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| Mindesteintrittsalter Versicherte Person |
18 Jahre |
| Höchsteintrittsalter Versicherte Person |
60 Jahre |
| Aufschubzeit |
- Mindestens 5 Jahre sowie mindestens bis zum vollendeten 62. Lebensjahr, maximal 67 Jahre bis höchstens Alter 85 Jahre
- Eine Rentenzahlung kann frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen
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| Beitragszahlungsdauer |
- Mindestens 5 Jahre, maximal 52 Jahre (Höchstendalter 70)
- Die Aufschubzeit kann über die Beitragszahlungsdauer hinaus vereinbart werden (sogenannte abgekürzte Beitragszahlungsdauer)
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| Beitrag |
- Ab 35 EUR monatlich
- 8.000 EUR Mindestbeitragssumme (Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer mindestens 10.000 EUR)
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| Beitragsdynamik |
Fester Prozentsatz zwischen 2 % und 5 % möglich
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| Zuzahlungen |
Ab 500 EUR möglich |
| Flexibler Rentenbeginn |
Der Rentenbeginn kann bedingungsgemäß zwischen dem vollendeten 62. Lebensjahr und Alter 85 flexibel vorverlegt bzw. aufgeschoben werden (Vorverlegung einmalig und frühestens 5 Jahre vor Ende der Beitragszahlungsdauer; Aufschub bis spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn)
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| Rentenzahlungsweise |
Monatliche Zahlweise |
| Beitragspausen |
- Bereits im 1. Jahr für maximal 6 Monate (wenn Vertragskapital mindestens 50 % des maximalen Jahresbeitrags beträgt)
- Ab dem 4. Jahr für maximal 2 Jahre (wenn Vertragskapital mindestens 150 % des maximalen Jahresbeitrags beträgt)
- Insgesamt zweimal während der Beitragszahlungsdauer, darüber hinaus nur gegen gesonderte Vereinbarung
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| Beitragsfreistellung |
Unabhängig vom vorhandenen Rückkaufswert für unbegrenzte Zeit möglich |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung |
Bis zu 3 Jahre nach Beitragsfreistellung möglich |
| Steuervorteile (Stand: 01.12.2011) |
- Steuerfreie Erträge bis zur Auszahlung (maximaler Zinseszinseffekt)
- Persönlicher Steuersatz im Rentenalter ist in der Regel niedriger als während der Erwerbstätigkeit
- Die Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen bis zu 20.000 EUR (40.000 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten) im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich berücksichtigt werden; im Jahr 2012 sind 74 % der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abziehbar. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2025 stufenweise auf 100 %
- Die Beiträge können nach aktueller Steuergesetzgebung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich geltend gemacht werden
- Im Jahr 2011 können maximal 72 % der geleisteten Beiträge (Höchstgrenze für Ledige: 20.000 EUR, für zusammenveranlagte Ehepartner: 40.000 EUR) steuerlich geltend gemacht werden
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| Überschussbeteiligung |
Gewährung laufender Überschussanteile:
Vor Rentenbeginn:
Grundüberschuss in Promille des Vertragskapitals, dessen Anteile monatlich dem Vertragskapital zugeführt werden. Zusatzüberschuss in Promille der Beitragssumme ab dem 6. Versicherungsjahr, dessen Anteile zu Beginn eines Versicherungsjahres dem Vertragskapital zugeführt werden. Zum Ende der Aufschubzeit wird ein Schlussüberschuss in Promille der Beitragssumme gewährt.
Nach Rentenbeginn:
Jährliche Überschussanteile bzw. Direktgutschriften in Abhängigkeit von der gewählten Verrentungsform; Gewährung der Überschussanteile erstmalig zu Beginn des 2. Versicherungsjahres
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| Transparenz |
- Offenlegung der Kostenstruktur
- Jährliche Wertmitteilungen
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| Skandia Portfolio-Navigator |
- Erster Portfolio-Service seiner Art in einer Fondspolice zur Erstellung individualisierter Portfolios mit regelmäßiger Optimierung
- Fondsauswahl anhand makroökonomischer Daten und des individuell ermittelten Anleger-Profils
- Nicht kombinierbar mit anderen Investment-Optionen
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| Investition des Beitrags in bis zu 10 Fonds / Portfolios |
- Risikominimierung durch Streuung möglich
- Aufbau eines individuellen Portfolios möglich
- Investment mindestens 10 % des Beitrages pro Fonds bzw. Portfolio
- Kombination von Einzelfonds, Gemanagten Portfolios sowie dem SEG 20XX möglich
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| Unbegrenzte Fondswechsel (Switch/Shift) |
Jederzeit ohne Zusatzkosten möglich |
| Ablauforientierte Investment Strategie (A.I.S.) |
Bei den Gemanagten Portfolios flexibel anwählbar |
| Keine Ausgabeaufschläge |
Keine Ausgabeaufschläge - vertraglich fest vereinbart |
| Cost Averaging |
Vorteilhafte Ausnutzung von Kursschwankungen durch den regelmäßigen Erwerb von Anteilen für einen gleich hohen Betrag |