Skandia Dread Disease
Skandia Dread Disease ist eine leistungsstarke Lösung zur Sicherung der finanziellen Handlungsfreiheit für den Fall des Eintritts versicherter schwerer Erkrankungen, Ereignisse und des Todes.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem gewählten Tarif DDB12 (Basisvariante) oder DDK12 (Komfortvariante).
In der Komfortvariante ist eine Absicherung bei Pflegebedürftigkeit, vollständiger Erwerbsminderung sowie schwerem Unfall integriert. Weiterhin wurde darin neu die Absicherung bei einer Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit sowie eine Klarstellung des Schutzes bei schweren Erkrankungen auch aufgrund von Epidemien (z.B. EHEC) aufgenommen.
Zeitnah und unbürokratisch wird nach Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung die vereinbarte Versicherungssumme für schwere Erkrankungen als Einmalzahlung gezahlt. Stirbt die Versicherte Person, wird die für den Todesfall vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Unabhängige Experten zum Thema schwere Krankheiten
Skandia Dread Disease: Unabhängige Experten zum Thema schwere Krankheiten
Tarifdetails Dread Disease und Dread Disease Keyman
| Tarifbeschreibung | Risikoversicherung für den Fall des Eintritts versicherter schwerer Krankheiten und Ereignisse oder den Todesfall |
| Leistung bei Eintritt einer schweren Erkrankung | Einmalzahlung der vereinbarten Versicherungssumme für schwere Erkrankungen zeitnah nach der Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung:
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| Leistung im Todesfall | Einmalzahlung der vereinbarten Versicherungssumme für den Todesfall, wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf die Versicherungsleistung wegen schwerer Erkrankung entstanden ist:
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| Versicherte schwere Erkrankungen |
Krankheiten und Ereignisse, die im Tarif DDB12 (Basisvariante) und DDK12 (Komfortvariante) als schwere Erkrankungen versichert sind:
Weitere Krankheiten und Ereignisse, die zusätzlich im Tarif DDK12 (Komfortvariante) als schwere Erkrankungen versichert sind:
Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ist den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. |
| Besonderheit schwerer Unfall | Einmalige (Teil-) Leistung in der Komfortvariante bei Eintritt eines versicherten schweren Unfalls in Höhe von 25 % der Versicherungssumme für schwere Erkrankungen, maximal 75.000 EUR; führt der schwere Unfall mittelbar oder unmittelbar zu einer versicherten schweren Erkrankung oder zum Tod, wird die erbrachte Teilleistung auf die jeweilige Versicherungsleistung angerechnet. |
| Besonderheit Einschränkung geistige Leistungsfähigkeit |
Einmalige Leistung in der Komfortvariante in Höhe von 100 % der Versicherungssumme für schwere Erkrankungen, wenn für die Versicherte Person eine vollumfängliche, gesetzliche Betreuung angeordnet wurde oder eine schwerwiegende Einschränkung der Leistungsfähigkeit in Bezug auf
vorliegt. |
| Klarstellung schwere Erkrankungen aufgrund von Epidemien |
Schwere Erkrankungen aufgrund von Epidemien sind im Rahmen der versicherten schweren Erkrankungen eingeschlossen. |
| Second event | Versicherungsschutz für einen zweiten Leistungsfall: Nach erstmaligem Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung bleibt der Versicherungsschutz im Rahmen der Versicherungsbedingungen bestehen. Der Vertrag endet bei einem eventuellen zweiten Leistungsfall wegen einer anderen versicherten schweren Erkrankung. |
| Wartezeit | Für die versicherten Erkrankungen Bypass am Herzen und Krebs besteht kein Versicherungsschutz innerhalb der ersten 3 Monate nach dem bedingungsgemäßen Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Zeitpunkt der Erstdiagnosestellung (Wartezeit). |
| Karenzzeit | Der Anspruch auf die Leistung bei Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung entsteht grundsätzlich erst, wenn die Versicherte Person einen Zeitraum von 14 Tagen (Karenzzeit) seit der fachärztlichen Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung oder - soweit auf die jeweilige Erkrankung anwendbar - der Durchführung oder Bestätigung der Notwendigkeit einer Operation oder Transplantation überlebt. Überlebt die Versicherte Person die Karenzzeit nicht, wird die vereinbarte Leistung im Todesfall ausgezahlt. |
| Mindesteintrittsalter der Versicherten Person | 15 Jahre |
| Höchsteintrittsalter der Versicherten Person | 60 Jahre |
| Höchstendalter der Versicherten Person bei Ablauf der Versicherungsdauer | 75 Jahre |
| Versicherungsdauer | Mindestens 5 Jahre, maximal 60 Jahre |
| Beitragszahlungsdauer | Entspricht immer der gewählten Versicherungsdauer |
| Mindesttarifbeitrag |
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| Beitragsgarantiezeit | Beiträge und Versicherungsleistungen werden grundsätzlich in einem 5-Jahresrhythmus garantiert, auf Wunsch sind bis zu 10 Jahre möglich. |
| Nichtraucherrabatt | Ein Nichtraucherrabatt ist möglich (als Nichtraucher gilt, wer in den letzten 12 Monaten weder Zigaretten, Zigarillos, Zigarren noch Pfeife geraucht hat), auf Antrag ist eine spätere Gewährung des Nichtraucherrabatts während der Versicherungsdauer ebenfalls möglich. |
| Kindermitversicherung |
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| Nachversicherungsgarantie | Recht auf Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres für familienbezogene Nachversicherung und bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres für betriebsbezogene Nachversicherung (jeweils maximal 150.000 EUR)
familienbezogene Optionen sind:
berufsbezogene Optionen sind:
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| Beitragsfreistellung | Vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht möglich, wenn die zu berechnende beitragsfreie Versicherungssumme für schwere Erkrankungen mindestens 25.000 EUR beträgt |
| Beitragsstundung | Nach Vereinbarung bis zu 6 Monaten unter Beibehaltung des Versicherungsschutzes möglich, die gestundeten Beiträge müssen anschließend innerhalb von 12 Monaten nachgezahlt werden |
| Tarifwechsel | Wechsel Komfort-Tarif nach Basis-Tarif möglich, Wechsel Basis-Tarif nach Komfort-Tarif auf Antrag und ggf. mit erneuter Gesundheitsprüfung ebenfalls möglich |
| Dynamik |
5 % - 10 % des Vorjahrestarifbeitrages; 4 Ablehnungen hintereinander bleiben ohne Folgen |
| Überschussverwendungsarten |
Beitragsverrechnung: Reduzierung des Tarifbeitrages ab Vertragsbeginn um die jeweils laufenden Überschussanteile Anlage in Investmentfonds: Umwandlung der laufenden Überschussanteile in Investmentfonds – derzeitig:
Das vorhandene Fondsvermögen (Überschusskapital) wird ausgezahlt:
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