Skandia Riester-Rente
Die Skandia Riester-Rente ist die effektive Ergänzung zur gesetzlichen Rente: Mit staatlicher Förderung können sich Ihre Kunden eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen.
Tarifdetails Skandia Riester-Rente
| Versorgungsebene | 2. Schicht (kapitalgedeckte Zusatzversorgung) |
| Tarifbeschreibung | Aufgeschobene Rentenversicherung mit Bruttobeitragsgarantie zum Rentenbeginn und laufender Beitragszahlung mit staatlicher Förderung gemäß Altersvermögensgesetz |
| Bruttobeitragsgarantie | Das Kapital für die Verrentung zum Ende der Aufschubzeit ist mindestens die Summe der eingezahlten Eigenbeiträge (inklusive Sonderzahlungen) und der staatlichen Zulagen |
| Versicherte Leistung im Erlebensfall | Lebenslängliche Rentenzahlung, mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit |
| Leistung im Todesfall | Das vorhandene Kapital kann
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| Rentenbeginn | Die Rentenzahlung beginnt frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres und spätestens ab dem 1. Januar des auf den in § 35 Nr.1 SGB VI bezeichneten Zeitpunkt folgenden Jahres |
| Vorzeitiger Abruf der Rentenleistung | Ab dem 60. Lebensjahr mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Monats möglich, wenn
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| Aufschub der Rentenleistung | Rentenbeginn kann maximal einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn einmalig bis zu 5 Jahre beitragsfrei aufgeschoben werden |
| Mindesteintrittsalter Versicherte Person | 18 Jahre |
| Höchsteintrittsalter Versicherte Person | 52 Jahre |
| Höchstendalter Versicherte Person für Rentenbeginn | 67 Jahre |
| Aufschubdauer / Beitragszahlungsdauer |
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| Rentenzahlungsweise |
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| Rentengarantiezeit | 0 bis 20 Jahre möglich, maximal bis Alter 85 |
| Mindestrente | Gemäß Bezugsgröße § 18 SGB IV (in 2008 monatlich 24,85 EUR West; 21,00 EUR Ost) |
| Kapitalabfindung | Teilkapitalisierung von bis zu maximal 30 % zum Rentenbeginn möglich |
| Skandia Portfolio-Navigator | Für die freie Fondsanlage möglich |
| Beitragszahlungsweise | Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich |
| Zahlungsweg | Lastschrift obligatorisch ab Beginn |
| Maximaler Gesamtbeitrag |
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| Mindesteigenbeitrag |
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| Staatliche Höchstzulagen |
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| Sonderzahlungen | Jederzeit im Rahmen der Höchstbeiträge möglich |
| Förderung von Wohneigentum |
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| Beitragsfreistellung | Jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung | Jederzeit möglich |
| Kündigung/Anbieterwechsel in der Aufschubzeit |
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| Beitragsanpassungen / -herabsetzungen | Jederzeit im Rahmen der zulässigen Mindest- und Höchstbeiträge |
| Änderung der Aufschubzeit / Beitragszahlungsdauer | Nicht möglich |
| Keine Ausgabeaufschläge | Keine Ausgabeaufschläge, vertraglich fest vereinbart |
| Unbegrenzter Fondswechsel (Switch / Shift) | Jederzeit ohne Zusatzkosten möglich (für die freie Anlage) |
| Investition des Beitrags in bis zu 10 Fonds / Gemanagte Portfolios |
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